Abrechnung mit den Unfallkassen

Abrechnungsmodalitäten nach Unfallversicherungsträgern

Hier finden Sie die individuellen Verfahrensweisen für die direkte Abrechnung mit Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse

Wenn einzelne Mitarbeiter oder eine kleinere Gruppe an unseren öffentlichen "Erste Hilfe Kursen" teilnehmen möchte, können wir die Kosten direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse abrechnen. Damit wir die Möglichkeit haben, die Kosten direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse abzurechnen, ist es erforderlich, das zum Teil individuelle Prozedere Ihres Versicherers einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass vereinzelte Versicherer eigene Formulare nutzen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse, bei der Ihr Unternehmen versichertes Mitglied ist. Wenn Sie das Prozedere aus der Vergangenheit erinnern, prüfen Sie bitte, ob es och aktuell ist, damit Sie die richtigen Formulare erhalten.
 

Vollständige Unterlagen
Am Veranstaltungstag benötigen wir das Formular von Ihnen vorgelegt, vollständig ausgefüllt, unterschrieben und abgestempelt im Original. Wir bitten Sie davon abzusehen, uns dieses Formular vorab zukommen zulassen, bitte bringen Sie es einfach am Veranstaltungstag mit. Wenn das Formular am Veranstaltungstag fehlerhaft ausgefüllt ist oder nicht im Original vorliegt, behalten wir uns die Abrechnung mit dem versicherten Unternehmen in bar gegen Quittung oder per Rechnung vor, da wir ein fehlerhaftes oder fehlendes Abrechnungsformular nicht zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft bzw. der Unfallkasse nutzen können. Ein Nachreichen des Formulars ist nicht möglich.

Unfallkasse Nord (UK-Nord)

Hier finden Sie die Verfahrensweise für eine Direktabrechnung mit der Unfallkasse Nord für dieAus- und Fortbildungen "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungsrichtungen für Kinder".

Wir können die Lehrgangsgebühren als zertifizierter Vertragspartner der Unfallkassen Nord direkt mit der Unfallkasse Nord abrechnen. Um die Kosten direkt mit der Unfallkasse Nord abrechnen zu können, benötigen wir eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Unfallkasse Nord. Die Kostenübernahme wird man Ihnen nach Ihrem Antrag auf dem Postweg oder via E-Mail zukommen lassen. Hier ist es also nicht erforderlich, Originale vorzulegen, ein Ausdruck der Kostenübernahme ist ausreichend.

Über diesen Link kommen Sie direkt in den Antragsbereich der Unfallkasse Nord

Bitte beachten Sie die individuellen Anforderungen an das Prozedere Ihrer Versicherung und denken Sie an die rechtzeitige Organisation vor Veranstaltungsbeginn. Alle Papiere müssen am Veranstaltungstag vollständig vorgelegt werden. Sind die Papiere fehlerhaft oder unvollständig, trägt das Mitgliedsunternehmen, Ihr Unternehmen die Kosten für die Ausbildung. Die Gebühren werden nach Veranstaltungsende sofort fällig.

Haben Sie noch Fragen, können wir Ihnen weiterhelfen? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf info@ten-y.de.

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Hier finden Sie die Verfahrensweise für eine Direktabrechnung mit der BGW Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege.

Bei der BGW gibt es das verpflichtende Onlineverfahren
Das erforderliche Formular zur Abrechnung der Lehrgangsgebühren muss im Vorfeld Online mit Namen und Geburtsdatum aller Teilnehmer ausgefüllt und ausgedruckt werden. Dabei wird von der BGW online sofort geprüft, ob die Lehrgangskosten übernommen werden. Am linken oberen Seitenrand findet sich dann auf dem ausgedruckten BGW-Formular ein Prüfsiegel. Ohne dieses ist keine Abrechnung mit der BGW möglich, andere Formulare werden nicht akzepiert! Handschriftlich oder nachträglich eingefügte Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Kostenübernahmebestätigung vorliegt!

Erstellen Sie das Onlineformular erst 2-3Tage vor Ihrem Kursbesuch - dann wissen Sie sehr wahrscheinlich, wer tatsächlich teilnimmt.

Über diesen Link kommen Sie direkt in den Antragsbereich der BGW

Alternativ kann das Formular auch telefonisch bei der BGW unter Tel: +4940202074839 beantragt werden, dies sollte rechtzeitig ein paar Tage vorher geschehen, damit Sie es zu Lehrgangsbeginn vorlegen können.

Hier gehts direkt zum Online-Formular der Unfallkasse Nord

Achtung, es gibt eine Sonderregelung für Kindertagesstätten!

Die Kita ist sowohl über die BGW als auch die Unfallkasse Nord versichert?
Die Kosten für die "Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern in Bildungs- und Betreuungsrichtungen für Kinder" werden nicht mehr von der BGW übernommen. Die Kosten werden von der Unfallkasse Nord getragen.

Auch wenn die pädagogischen Mitarbeiter über die BGW versichert sind, übernimmt die BGW die Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erste Hilfe nicht mehr. Die Kosten werden nun auch von der Unfallkasse Nord übernommen, bei der für gewöhnlich auch die Kinder versichert sind, somit haben Sie für die gesamte Abrechnung nur noch einen Ansprechpartner. Über diesen Link kommen Sie direkt in den Antragsbereich der Unfallkasse Nord

Die Kita ist ausschließlich über die BGW versichert?
Wenn sowohl die pädagogischen Mitarbeiter als auch die Kinder bei der BGW versichert sind, dann können Sie alle Lehrgangskosten für die Aus- und Fortbildung in Erste Hilfe auch mit der BGW abrechnen. Hierzu benötigen Sie lediglich eine kleine Überprüfung der Gegebenheiten und eine "Sondergenehmigung" von der Unfallkasse Nord Hier finden Sie das Online-E-Mail-Formular der Unfallkasse Nord

Bitte bringen Sie alle Formulare und ggf. die Sondergenehmigung zum Veranstaltungstag mit. Bitte beachten Sie, dass esbei den Teilnehmern, keine handschriftlichen Einträge oder Änderungen geben darf, mit einer solchen Anpassungen, verliert das Dokument seine Gültigkeit.

Bitte beachten Sie die individuellen Anforderungen an das Prozedere Ihrer Versicherung und denken Sie an die rechtzeitige Organisation vor Veranstaltungsbeginn. Alle Papiere müssen am Veranstaltungstag vollständig vorgelegt werden. Sind die Papiere fehlerhaft oder unvollständig, trägt das Mitgliedsunternehmen, Ihr Unternehmen die Kosten für die Ausbildung. Die Gebühren werden nach Veranstaltungsende sofort fällig.

Haben Sie noch Fragen, können wir Ihnen weiterhelfen? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf info@ten-y.de.

Alle anderen Unfallversicherungsträger

Hier finden Sie die Verfahrensweise für eine Direktabrechnung mit alen anderen Unfallversicherungsträgern:
- BG Bau
- BG ETEM
- BGHW
- BG RCI 
- BG Verkehr
- BGHM
- VBG
- SVLFG

Für die oben genannten Versicherungsträger können Sie einfach dieses Formular nutzen, eine Ausfüllhilfe finden Sie hier.

Download Abrechnungsformular