Wir verfügen über mehr als zwanzig Jahre Erfahrung in der Ausbildung für den Sanitätsdienst und Rettungsdienst. Wir stehen für moderne und innovative Lernwissenschaften, so fordern und fördern wir die individuellen Stärken unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Praxiserfahrene Dozenten sind der Garant für eine gelungene Ausbildung.
"Keep it simple"
keine langweilige Beschäftigungstherapie, sondern die Ausbildung steht bei uns auf dem Lehrplan. Neben der nötigen Theorie vermitteln wir einen Großteil der Skills in Praxisteilen und Workshops. Wir halten es überschaubar und anwendbar. Schon heute bilden wir nach internationalen Standards in der Notfallmedizin aus.
Betriebssanitäter-Grundausbildung + Aufbaulehrgang VZ | 06.05.2025 09:00 - 17:00 Uhr | 1.300,00 € 1.105,00 € | Belegt | Jetzt anmelden |
Betriebssanitäter-Grundausbildung + Aufbaulehrgang VZ | 15.07.2025 09:00 - 17:00 Uhr | 1.300,00 € 1.105,00 € | Belegt | Jetzt anmelden |
Sie sind mindestens 18 Jahre alt, haben eine Erste Hilfe-Grundausbildung (nicht älter als 2 Jahre) und haben die vorausgesetzte gesundheitliche Eignung. Dann melden sich an!
Ihre Lehrgangsleiter sind unsere Lehrrettungsassistenten, Notfallsanitäter und Medizinpädagogen.
Lernziel: Die Betriebssanitäter sind in der Lage, ausgewählte Verletzungen, Erkrankungen und Vergiftungen zu erkennen, deren Gefahren zu beschreiben und eine wirkungsvolle "Erweiterte Erste Hilfe" zu leisten. Darüber hinaus sind sie in der Lage, rettungsdienstliche/notärztliche Maßnahmen vorzubereiten und dem Rettungsdienst/Notarzt zu assistieren.
Kursgebühren: | Grundausbildung: 1.100 € Aufbaulehrgang: 550,00 € Kombi-Rabatt: Grund-/Aufbaulehrgang: 1.300,00 € statt 1.450,00 € Wochenendkurs: Grund-/Aufbaulehrgang: 2.500,00 € Fortbildung 349,00 € Wir garantieren Ihnen das beste Preis-/Leistungsverhältnis. |
Kursort: | Steintorwall 4, 20095 Hamburg direkt am Hamburger Hauptbahnhof (vollklimatisierte Unterrichtsräume) |
Ausbildungsdauer: | Betriebssanitäter-Grundlehrgang: 8 Tage (63 UE) Betriebssanitäter-Aufbaulehrgang: 4 Tage (32 UE) Betriebssanitäter-Fortbildung: 2 Tage (16 UE) |
Unsere Leistungen:
Lehrinhalte:
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Anerkennungen:
Das TEN® Trainingszentrum für Erste Hilfe & Notfallmedizin ist eine eingetragene Marke, zertifiziert und staatlich anerkannt und von der DGUV (BG) ermächtigt, Betriebssanitäter auszubilden. Unsere Kurse werden von allen staatlichen Institutionen, Gesellschaften und Vereinen anerkannt.
Auszug DGUV Grundsatz 304-002
Nach § 27 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ darf die Unternehmerin bzw. der Unternehmer als Betriebssanitäter oder Betriebssanitäterin nur Personen einsetzen, die von Stellen ausgebildet worden sind, welche von den Unfallversicherungsträgern in personeller, sachlicher und organisatorischer Hinsicht als geeignet beurteilt werden. Dieser Grundsatz findet Anwendung auf die Feststellung der Eignung von Stellen für die Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern oder
Betriebssanitäterinnen. Ziel des Feststellungsverfahrens ist es, die Qualität und die Einheitlichkeit der Aus- und Fortbildung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ gliedert die Ausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst
in zwei Stufen; erstens eine grundlegende, allgemeingültige Sanitätsschulung (Grundausbildung) und zweitens eine vorwiegend auf die betrieblichen Aufgaben abgestellte, aufbauende Ausbildung (Aufbaulehrgang). Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Ausbildung zum Ersthelfenden oder die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Fortbildung innerhalb der letzten zwei Jahre.
An die Stelle der Grundausbildung können insbesondere
folgende Qualifikationen treten:
• Approbation als Ärztin oder als Arzt
• Examinierte Krankenpflegekräfte mit dreijähriger
Ausbildung
• Rettungsassistentin oder Rettungsassistent bzw.
Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
• Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter sowie
• Sanitätspersonal der Bundeswehr mit sanitätsdienst-
licher Fachausbildung
Im erforderlichen Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst wird der Teilnehmende mit betriebsbezogenen und unfallversicherungsspezifischen Aufgaben vertraut gemacht. Für die Teilnahme an dem Aufbaulehrgang darf die Teilnahme an der Grundausbildung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen; soweit aufgrund einer anerkannten Qualifikation eine entsprechende beruf
liche oder ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wurde, ist die Beendigung derselben maßgebend. Heilgehilfen nach den Bergverordnungen sind den Betriebssanitätern oder -sanitäterinnen gleichzusetzen. Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass die Betriebssanitäter oder Betriebssanitäterinnen regelmäßig innerhalb von drei Jahren von einer im Sinne dieser Vorschrift
geeigneten Stelle fortgebildet werden.
Anzahl der Betriebssanitäter
§ 27 Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter
1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein Betriebssanitäter ständig zur Verfügung steht,
wenn
in einer Betriebsstätte mehr als 1500 Versicherte anwesend sind,
in einer Betriebsstätte 1500 oder weniger, aber mehr als 250 Versicherte anwesend sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern,3.
auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind.
Nummer 3 gilt auch, wenn der Unternehmer zur Erbringung einer Bauleistung aus einem von ihm übernommenen Auftrag Arbeiten an andere Unternehmer vergibt und insgesamt mehr als 100 Versicherte gleichzeitig tätig werden.
Ständig bedeutet, dass er stets anwesend und erreichbar sein muss, hier muss auch Krankheit und Urlaub berücksichtigt werden, außerdem das Arbeitszeitgesetz. Ist zur Betriebszeit kein Betriebssanitäter anwesend, darf die Arbeit auf der Baustelle oder im betrieb nicht aufgenommen werden.
Bei der Anzahl der ausgebildeten Betriebssanitäter müssen im Vorwege Urlaub und ggf. Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt werden, ggf. müssen Sie also mehrere Betriebssanitäter ausbilden lassen.
Normen/VDE-Bestimmungen
IN 13019:2016-12
„Verbandpflasterpackungen für den Erste-Hilfe-Bereich; Maße“
• DIN 13024-1:2016-09
„Krankentrage – Teil 1: Mit starren Holmen; Maße, Anforderungen, Prüfung“
• DIN 13024-2:2016-09
„Krankentrage – Teil 2: Mit klappbaren Holmen; Maße, Anforderungen, Prüfung“
• DIN 13151:2008-12
„Verbandmittel; Verbandpäckchen“
• DIN 13152:2017-10
„Verbandmittel; Verbandtücher“
• DIN 13155:2018-11
„Erste-Hilfe-Material – Sanitätskoffer“
• DIN 13157:2021-11
„Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C“
• DIN 13169:2011-11
„Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E“
• DIN EN 15154-4:2009-07
„Sicherheitsnotduschen – Teil 4: Augenduschen ohne Wasseranschluss“; Deutsche Fassung EN 15154-
4:2009
• DIN 58279:2019-09 (Entwurf)
„Verbandkastenschere für den Erste-Hilfe-Bereich“
• DIN 61634:1993-02
„Verbandmittel; Elastische Fixierbinde“
• DIN EN 455-1:2019-08 (Entwurf)
„Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch Teil 1: Anforderungen und Prüfung an Prüfung auf
Dichtigkeit“; Deutsche und Englische Fassung prEN 455-2:2015
• DIN EN 455-2:2015-07
„Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch Teil 2: Anforderungen und Prüfung der physikalischen
Eigenschaften“; Deutsche Fassung EN 455-2:2015
• DIN EN 455-3:2015-07
„Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch Teil 3: Anforderungen und Prüfung für die biologische
Bewertung“; Deutsche Fassung EN 455-3:2015
• DIN EN 455-4:2009-10
„Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch Teil 4: Anforderungen und Prüfung zur Bestimmung
der Mindesthaltbarkeit“; Deutsche Fassung EN 455-4:2009