Im Brandfall zählen Sekunden. Struktur und Handlungsabläufe müssen jedem klar sein. Unsere anerkannten Experten bereiten Sie vor.
Dos and Don'ts bei der Brandbekämpfung, basierend auf dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, der UVV sowie den Vorgaben der Versicherer oder der Berufsgenossenschaften. Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und Einrichtungen ab. Weil Brandschutz hohe Anforderungen an die Beteiligten stellt, ist hier ein entsprechendes Maß an Kompetenz erforderlich. Unsere Fachleute vermitteln die Kenntnisse relevanter Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes.
Unser Angebot umfasst folgende Lehrgänge:
- Kleines Löschtraining
- Brandschutzhelfer
- Evakuierungshelfer
- Kombination Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Alle Lehrgänge bieten wir auch als Inhouseschulungen an. Speziell für die Lehrgänge "Brandschutz- und Evakuierungshelfer" haben wir neben dem Brandsilulator auch eine Nebelmaschine zur Verfügung (1.130 m³/Min.).
BGI/GUV-I 5182 - 1.1 Regelmäßige Unterweisung
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden.
Alle hier angebotenen Fortbildungen lassen sich hervorragend mit der Ersthelferschulung kombinieren; planen Sie zusammenhängende Tage oder Wochen für einen kompakten Lehrgang, z. B. 2 Tage Ersthelferschulung, 2 Tage Brandschutz und 1 Tag Praxistraining mit Fallbeispielen und Simulationen.
Die Ausbildung erfolgt direkt bei Ihnen oder auf unserem Trainingsgelände (über 1.500 m2).
Wünschen Sie weitere Ausbildungsangebote? Gerne informieren wir Sie!
Kursgebühr: | Brandschutzhelfer inkl. Mittagessen: |
Voraussetzungen: | Keine |
Kursort: | Steintorwall 4 (vollklimatisierte Unterrichtsräume) |
Kursdauer: | 10:00 - 14:30 Uhr |
Lehrgangsleiter: | Ihnen stehen stets zwei Lehrgangsleiter zur Verfügung. Alle Brandschutzhelferkurse, werden durch einen unserer Lehrrettungsassistenten abgesichert. Unsere Lehrgangsleiter sind aktive Berufsfeuerwehrangehörige sowie Spezialisten aus dem Arbeitsschutz und Brandschutz. |
Lehrinhalte: |
Im Anschluss erhalten Sie eine DVD mit umfangreichen und weiterführenden Material. |
Lernziele: | Brandschutzhelfer unterstützen den Unternehmer und den Brandschutz-beauftragten bei der Abwendung von Brandgefahren. Das Seminar vermittelt in Theorie und Praxis alles Wissenswerte über Sofortmaßnahmen im Brandfall und Grundkenntnisse in Fragen der Brandverhütung. Wesentliche Bestandteile sind die Themenbereiche „Brandschutz und seine Bedeutung“, „Verbrennungsvorgang und Brandverlauf“, „Brandrisiken im Betrieb“ und die „Aufgaben des Brandschutzhelfers“. |
Anerkennungen: | Das Trainingszentrum für Erste Hilfe & Notfallmedizin ist eine eingetragene Marke, zertifiziert und staatlich anerkannt. Unsere Kurse werden von allen staatlichen Institutionen, Gesellschaften und Vereinen anerkannt. |
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Titel | Datum | Standardpreis | Freie Plätze | Anmeldung |
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Brandschutzhelfer - Intensivkurs 1 Tag: | 29.07.2022 | € 226,00 | Jetzt anmelden | |
Brandschutzhelfer - Intensivkurs 1 Tag: | 02.09.2022 | € 226,00 | Jetzt anmelden | |
Brandschutzhelfer - Intensivkurs 1 Tag: | 28.10.2022 | € 226,00 | Jetzt anmelden | |
Brandschutzhelfer - Intensivkurs 1 Tag: | 25.11.2022 | € 226,00 | Jetzt anmelden | |
Brandschutzhelfer - Intensivkurs 1 Tag: | 20.01.2023 | € 226,00 | Jetzt anmelden |
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1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung, eingerichtet sind.
(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.
Für die Bestellung von Brandschutzbeauftragten gelten folgende Kennzahlen:
In Betrieben der Industrie, des Handwerks, der Lagerung und ähnlichen Einrichtungen sollte
in Abhängigkeit vom Brandrisiko und den durchschnittlich anwesenden Personen
folgende Tabelle zugrunde gelegt werden:
Art des Betriebes | Brandrisiko | Bestellung von Brandschutzbeauftragten | ||
gering | mittel | groß | ||
Industrie, Handwerk, Lagerung und ähnliche Betriebe | 250 | 175 | 100 | ab durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen |
In Betrieben der Verwaltung, der Dienstleistung sowie des Handels und Verkaufs sollte in Abhängigkeit vom Brandrisiko und den durchschnittlich anwesenden Personen folgende Tabelle zugrunde gelegt werden:
Art des Betriebes | Bestellung von Brandschutzbeauftragten | |
Bürobetriebe, Verwaltungen u.Ä., in denen sich vorwiegend ortskundige Personen aufhalten | 400 | ab durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen |
Hotels, Gaststätten, Versammlungsstätten, Geschäfts- und Warenhäuser, schulische Einrichtungen u.Ä., in denen sich überwiegend ortsunkundige Personen aufhalten | 250 | |
Krankenhäuser, Heime u.Ä., in denen sich hilfsbedürftige und/oder Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten | 100 |
Weiter führende Informationen:
18.1 Unfallverhütungsvorschriften
18.2 BG-Regeln, BG-Informationen und BG-Grundsätze
18.3 DIN-Normen
Kai R.//Bitte macht so weiter!//David T.//Vielen Dank noch mal für den informativen Brandschutzhelferlehrgang.//Heiko H.//Dafür das es nur 1-Tag war, habe ich sehr viele Informationen mitnehmen können. Die realitätsnahe Handlungsweise hat mir sehr gut gefallen.//Stefanie H.//So macht Fortbildung Spaß, ich werde Sie wärmstens weiterempfehlen.
Hier erreichen Sie uns:
Tel.: +494038665148
Telefonische Sprechzeiten: Mo.-Fr. 08:30 - 13:30 Uhr
oder schnell und sicher: info@ten-y. de.
Für alle, die mehr wollen. Implementieren Sie ein Reanimationsteam in Ihre Firma, Arztpraxis oder Klinik.
Reanimation 2.0
Brandwachen - Wir stellen Brandwachen für Baustellen, Lager und sonst. Betriebsgelände.
Betriebssanitätsdienst - Unser Einsatzdienst bietet den Fullservice für Baustellen.
Sanitätsdienst - Unser Einsatzdienst sichert Ihre Veranstaltung ab. Zu unserem Einsatzdienst.
AntiGEN-Test - Wünschen Sie die regelmäßige betriebsinterne Testung durch unser Fachpersonal, mit anerkannter Bescheinigungen? Sprechen Sie uns gerne an.
Belehrung n. § 43 IfSG - Wir bieten die Belehrung n. dem Infektionsschutzgesetz täglich an.
Brandschutzhelfer - Branschutzhelfer sind wie betriebliche Ersthelfer für jedes Unternehmen vorgeschrieben, wir bilden aus. Zur Brandschutzhelferausbildung