Im Brandfall zählen Sekunden. Struktur und Handlungsabläufe müssen jedem klar sein. Unsere anerkannten Experten bereiten Sie vor.
Alle Lehrgänge bieten wir auch als Inhouseschulungen an.
Speziell für die Lehrgänge "Brandschutz- und Evakuierungshelfer" haben wir neben dem Brandsilulator auch eine Nebelmaschine zur Verfügung (1.130 m³/Min.).
Basierend auf dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, der UVV sowie den Vorgaben der Versicherer oder der Berufsgenossenschaften. Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und Einrichtungen ab.
Weil Brandschutz hohe Anforderungen an die Beteiligten stellt, ist hier ein entsprechendes Maß an Kompetenz erforderlich. Unsere Fachleute vermitteln die Kenntnisse relevanter Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes.
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden.
Im kurs Brandschutzhelfer bieten wir ihnen einen Informativen Theorieunterricht mit Praxistraining, welches Einzel und Teamgriffen und einer Brandsimulation(Papierkorbbrand, Flächenbrand, Explosion) beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie eine DVD mit umfangreichen und weiterführenden Material und eine Anerkannte Urkunde. Das Training findet auf unseren Trainingsgelände statt welches wir per Shuttle erreichen. Kaffe, Snacks, Kaltgetränke und Mittagessen(Unseres Partner Vapiano Hamburg) sind natürlich im Preis enthalten. Ihnen stehen stets zwei Lehrrettungsassistenten, welche Spezialisten aus dem Arbeitsschutz und Brandschutz sind, zur Verfügung.
Kursgebühr: | 226,00 Euro zzgl. MwSt. |
Kursort: | Steintorwall 4, 20095 Hamburg direkt am Hamburger Hauptbahnhof (vollklimatisierte Unterrichtsräume) |
Kursdauer: | 10:00 - 14:00 Uhr |
Voraussetzungen: | Keine |
Brandschutzhelfer unterstützen den Unternehmer und den Brandschutz-beauftragten bei der Abwendung von Brandgefahren. Das Seminar vermittelt in Theorie und Praxis alles Wissenswerte über Sofortmaßnahmen im Brandfall und Grundkenntnisse in Fragen der Brandverhütung. Wesentliche Bestandteile sind die Themenbereiche „Brandschutz und seine Bedeutung“, „Verbrennungsvorgang und Brandverlauf“, „Brandrisiken im Betrieb“ und die „Aufgaben des Brandschutzhelfers“.
Lehrinhalte:
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Im Anschluss erhalten Sie eine DVD mit umfangreichen und weiterführenden Material.
Brandschutz und Evakuierungshelfer | 28.04.2023 10:00 - 15:00 Uhr | 226,00 € 199,00 € | Plätze frei | Jetzt anmelden |
1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung, eingerichtet sind.
2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.
In Betrieben der Industrie: | Brandrisiko Beurteilung nach den Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstellen mit Feuerlöschern - BGR 133 | Bestellung von Brandschutzbeauftragten |
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Industrie, Handwerk, Lagerung und ähnliche Betriebe | gering | 250 |
mittel | 175 | |
groß | 100 | |
In Betrieben der Verwaltung, Dienstleistung, sowie des Handels und Verkaufs: | ||
Bürobetriebe, Verwaltungen u.Ä., in denen sich vorwiegend ortskundige Personen aufhalten | 400 | |
Hotels, Gaststätten, Versammlungsstätten, Geschäfts- und Warenhäuser, schulische Einrichtungen u.Ä., in denen sich überwiegend ortsunkundige Personen aufhalten | 250 | |
Krankenhäuser, Heime u.Ä., in denen sich hilfsbedürftige und/oder Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten | 100 | |
ab durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen |
18.1 Unfallverhütungsvorschriften
18.2 BG-Regeln, BG-Informationen und BG-Grundsätze
18.3 DIN-Normen