Erstbelehrungen, ohne Wartezeit, jeden Tag!
Hier kommen Sie mit der Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) schnell und einfach zu Ihrem Gesundheitszeugnis, z. B. für die Gastronomie, Tagespflege sowie "Gesundheit und Pflege". Unser Gesundheitszeugnis ist mit dem des "Gesundheitsamtes der Freien und Hansestadt Hamburg" gleichgestellt.
Garantiert keine Wartezeiten. Die Gebühr beträgt nur 25,00 € inkl. Gesundheitszeugnis, welches Sie sofort im Anschluss an die Belehrung erhalten.
Alle Termine finden Sie auf dieser Internetseite.
Inhouse-Schulung: Ab 10 Teilnehmer kommen wir auch direkt zu Ihnen in die Firma.
Telefon +4940 38665147
Wenn Sie eine Kostenbefreiung haben, lösen Sie diese bitte direkt beim Gesundheitsamt ein, da diese bei uns leider nicht akzeptiert werden können.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Verantwortliche Ärztin: Dr. med. C. Schub
Leitende Notärztin am Trainigszentrum für Erste Hilfe & Notfallmedizin
Ermächtigung zur Durchführung von Belehrungen gemäß §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Freien und Hansestadt Hamburg durch das Fachamt Gesundheit, Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel.
Momentan konnten leider keine Veranstaltungen gefunden werden.
Sparpaket: kaufen Sie jetzt 50 x Gesundheitszeugnis, einfach buchen und innerhalb von zwei Kalenderjahren nutzen und satte 250,00 € sparen, Sie zahlen 50 Belehrungen zum Preis von 40.
Das Gesundheitszeugnis
in vielen Bereichen, in denen Menschen mit Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt kommen, ist ein "Gesundheitszeugnis" vorgeschrieben.
Warum und wofür ein Gesundheitszeugnis?
Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dürfen beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen (= verkaufen, verteilen usw.) von Lebensmitteln nur Personen tätig sein, die ein "Gesundheitszeugnis" vorlegen können. Also muss jeder, der offene (das heißt nicht verpackte) Lebensmittel transportiert (z.B. als Kellnerin/Kellner) oder diese herstellt bzw. behandelt (z.B. Köchin/Koch) ein Gesundheitszeugnis besitzen.
Wichtig ist, dass das Gesundheitszeugnis vorliegen muss, bevor Sie zum ersten Mal beim Arbeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Wo erhalten Sie ein Gesundheitszeugnis?
Der einfachste Weg, Sie melden sich einfach zu einem Termin beim Trainingszentrum für Erste Hilfe & Notfallmedizin an.
Was wird gemacht?
Früher wurden aufwendige medizinische Untersuchungen durchgeführt. Das ist jetzt anders: Sie werden lediglich belehrt. Bei dieser Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen selbst keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind (z. B., dass Sie keine infektiöse Krankheit haben). Außerdem wird Ihnen dann erklärt, wie Sie solche Krankheiten bei sich selbst erkennen können. Sollten Sie solche Krankheiten bei sich feststellen, dürfen Sie bei der Arbeit nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Es werden also keine Tests (Blut, Urin, Stuhl, Drogen usw.) durchgeführt!
Wann erhalten Sie das Gesundheitszeugnis?
Wenn Sie die Belehrung absolviert haben, erhalten Sie das endgültige Gesundheitszeugnis sofort ausgehändigt.
Was kostet ein Gesundheitszeugnis?
Die Gebühr beträgt 25,00 Euro.
Wie lange gilt ein "altes" Gesundheitszeugnis?
Gesundheitszeugnisse, die vor dem 31.12.2000 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig. Es gilt aber zu beachten, dass diese Zeugnisse ab dem 01.01.2002 verlängert werden müssen. Diese Verlängerung erfolgt in der Regel durch eine Folgebelehrung, welche Sie auch am Trainingszentrum für Erste Hilfe & Notfallmedizin erhalten können.
Hier erreichen Sie uns:
Tel.: +494038665148
Telefonische Sprechzeiten: Mo.-Fr. 08:30 - 13:30 Uhr
oder schnell und sicher: info@ten-y. de.
Für alle, die mehr wollen. Implementieren Sie ein Reanimationsteam in Ihre Firma, Arztpraxis oder Klinik.
Reanimation 2.0
Brandwachen - Wir stellen Brandwachen für Baustellen, Lager und sonst. Betriebsgelände.
Betriebssanitätsdienst - Unser Einsatzdienst bietet den Fullservice für Baustellen.
Sanitätsdienst - Unser Einsatzdienst sichert Ihre Veranstaltung ab. Zu unserem Einsatzdienst.
AntiGEN-Test - Wünschen Sie die regelmäßige betriebsinterne Testung durch unser Fachpersonal, mit anerkannter Bescheinigungen? Sprechen Sie uns gerne an.
Belehrung n. § 43 IfSG - Wir bieten die Belehrung n. dem Infektionsschutzgesetz täglich an.
Brandschutzhelfer - Branschutzhelfer sind wie betriebliche Ersthelfer für jedes Unternehmen vorgeschrieben, wir bilden aus. Zur Brandschutzhelferausbildung