Eine intravenöse Injektion (direkt in die Vene) wird aus unterschiedlichen Gründen durchgeführt: zur Gabe von Medikamenten (einschließlich Dauer- oder hochwirksamer Präparate), zur Flüssigkeitssubstitution (Volumenauffüllung, Elektrolytkorrektur, Nährstoffzufuhr), zur Blutentnahme für diagnostische Zwecke oder zur Notfallversorgung bei kritischen Zuständen, die eine schnelle Therapie erfordern.
Die Wahl der Injektionsart hängt unter anderem von der gewünschten Resorptionsgeschwindigkeit ab. Bei Insulin beispielsweise ist eine sogenannte Depotwirkung erwünscht: Fettgewebe ist nur schwach durchblutet, wodurch der Wirkstoff langsam abgebaut und über längere Zeit in kleinen Mengen freigesetzt wird. Muskeln sind hingegen gut durchblutet, sodass hier eine schnellere Aufnahme und ein schnellerer Abbau erfolgt. Am schnellsten wirkt die Gabe direkt in die Vene, da der Wirkstoff innerhalb weniger Sekunden verfügbar ist. Diese schnelle Wirkung ist besonders relevant bei Unterzuckerungen, der raschen Narkoseeinleitung (TIVA) oder der akuten Schmerzbehandlung.
Einige Wirkstoffe würden Gewebe zerstören, wenn sie subkutan oder intramuskulär verabreicht werden; diese Medikamente müssen zwingend intravenös gegeben werden. Zusätzlich werden Venen häufig für die Blutentnahme punktiert.
Perspektivisch betrachtet ist eine intravenöse Punktion ein deutlich größerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Sie birgt wesentlich mehr Gefahren, die unter anderem in der Verletzung tieferliegender Arterien oder Nerven liegen oder darin, dass verabreichte Medikamente sehr schnell wirken und bei einem Fehler kaum Zeit zur Korrektur bleibt.
Im Vergleich dazu sind die Anforderungen an das Personal bei subkutanen oder intramuskulären Injektionen relativ moderat. Bei der intravenösen Punktion ist hingegen fundierte Fachkenntnis erforderlich, beispielsweise eine medizinische Berufsausbildung. Sie darf nicht an Pflegeassistenzpersonal delegiert werden. Strenge Ausnahmen existieren, kommen im zivilen Alltag jedoch kaum vor, etwa bei Soldaten in Kriegsgebieten, Spezialkräften der Bundeswehr oder Polizei oder an Arbeitsplätzen mit lebensgefährlichen Substanzen wie Blausäure.
Der Kurs"Spritzenschein" richtet sich an:
- Pflegefachkräfte
- Heilpraktiker
- Wiedereinsteiger Pflege/Rettungsdienst
- Angehörige
Fachkundenachweis:
- Intravenöse Punktion (Spritze, Butterfly, Braunüle)
- Umgang mit infusionen
Zertifikat & Anerkennung:
Alle Krankenkassen sowie durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), Rettungsdienste, Krankenhäuser etc.
| Kursgebühren: | Fachkunde Injektionen II (i.v.) 249,00 € je Teilnehmenden Wir garantieren Ihnen das beste Preis-/ |
| Kursort: | Direkt in der Hamburger Innenstadt |
| Ausbildungsdauer: | 25 Std. Fachkunde Injektionen I Theorie und Praxis |