Ausbildung zum Brandschutzhelfer bei TEN-Y

Ausbildung zur/zum Brandschutzhelfer/in

Im Brandfall zählen Sekunden. Struktur und Handlungsabläufe müssen jedem klar sein. Unsere anerkannten Experten bereiten Sie vor.

Unser Angebot umfasst folgende Lehrgänge:
  • Löschtraining
  • Brandschutzhelfer
  • Evakuierungshelfer
  • Kombination Brandschutz- und Evakuierungshelfer

 

Alle Lehrgänge bieten wir auch als Inhouseschulungen an.

Speziell für die Lehrgänge "Brandschutz- und Evakuierungshelfer" haben wir neben dem Brandsilulator auch eine Nebelmaschine zur Verfügung (1.130 m³/Min.).

Gliederung des Lehrgangs für Brandschutzhelfer:
  1. Theorie in unseren Unterrichtsräumen
  2. Mittagessen (im Preis inbegriffen)
  3. Shutle zu unserem Außengelände
  4. Praxistraining Feuerlöschen im Außenbereich (Wasser und Schaum)
    (inkl. Präsentation einer Fettexplosion sowie Spraydosenexplosion)
  5. Ausgabe der Urkunde und Verabschiedung, Shutle zurück zum TEN.

Dos and Don'ts bei der Brandbekämpfung


Basierend auf dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, der UVV sowie den Vorgaben der Versicherer oder der Berufsgenossenschaften. Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und Einrichtungen ab.

Weil Brandschutz hohe Anforderungen an die Beteiligten stellt, ist hier ein entsprechendes Maß an Kompetenz erforderlich. Unsere Fachleute vermitteln die Kenntnisse relevanter Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes.

BGI/GUV-I 5182 - 1.1 Regelmäßige Unterweisung

Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden.

Alle hier angebotenen Fortbildungen lassen sich hervorragend mit der Ersthelferschulung kombinieren; planen Sie zusammenhängende Tage oder Wochen für einen kompakten Lehrgang, z. B. 2 Tage Ersthelferschulung, 2 Tage Brandschutz und 1 Tag Praxistraining mit Fallbeispielen und Simulationen.

Die Ausbildung erfolgt direkt bei Ihnen oder auf unserem Trainingsgelände (über  1.500 m2).

Wünschen Sie weitere Ausbildungsangebote? Gerne informieren wir Sie!

Kursdetails

Im kurs Brandschutzhelfer bieten wir ihnen einen Informativen Theorieunterricht mit Praxistraining, welches Einzel und Teamgriffen und einer Brandsimulation(Papierkorbbrand, Flächenbrand, Explosion) beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie eine DVD mit umfangreichen und weiterführenden Material und eine Anerkannte Urkunde. Das Training findet auf unseren Trainingsgelände statt welches wir per Shuttle erreichen. Kaffe, Snacks, Kaltgetränke und Mittagessen(Unseres Partner Vapiano Hamburg) sind natürlich im Preis enthalten. Ihnen stehen stets zwei Lehrrettungsassistenten, welche Spezialisten aus dem Arbeitsschutz und Brandschutz sind, zur Verfügung.

 

Kursgebühr:226,00 Euro zzgl. MwSt.
Kursort:Steintorwall 4, 20095 Hamburg
direkt am Hamburger Hauptbahnhof
(vollklimatisierte Unterrichtsräume)
Kursdauer:10:00 - 14:00 Uhr
Voraussetzungen:Keine

Brandschutzhelfer unterstützen den Unternehmer und den Brandschutz-beauftragten bei der Abwendung von Brandgefahren. Das Seminar vermittelt in Theorie und Praxis alles Wissenswerte über Sofortmaßnahmen im Brandfall und Grundkenntnisse in Fragen der Brandverhütung. Wesentliche Bestandteile sind die Themenbereiche „Brandschutz und seine Bedeutung“, „Verbrennungsvorgang und Brandverlauf“, „Brandrisiken im Betrieb“ und die „Aufgaben des Brandschutzhelfers“.

Lehrinhalte:

 
  • Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, BGV A1, versicherungsrechtliche Vorgaben
  • Brandschutzorganisation im Unternehmen
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
    • Brandschutzaufklärung und -erziehung
    • Brandbekämpfung
    • Risikoabschätzung zu verschiedenen Brandsituationen
    • Brandverhütungsmaßnahmen
    • Verhalten im Alarmfall
 
 
  • Verbrennungsvorgang
  • Gefahren eines Brandes und Brandklassen
  • Löschmittel und ihre Wirkung
  • Brandbekämpfungseinrichtungen
    • Selbsthilfeeinrichtungen zur Erstbrandbekämpfung
    • Automatische Löschanlagen
  • Löschtraining (Praxis)
  • Praktischer Umgang mit Feuerlöschern (Praxis)
 

Im Anschluss erhalten Sie eine DVD mit umfangreichen und weiterführenden Material.

Anerkennungen

Das Trainingszentrum für Erste Hilfe & Notfallmedizin ist eine eingetragene Marke, zertifiziert und staatlich anerkannt. Unsere Kurse werden von allen staatlichen Institutionen, Gesellschaften und Vereinen anerkannt.

Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Lehrgangstermine

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Arbeitsschutzgesetz und ASR -> Arbeitsstätten-Richtlinien

1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung, eingerichtet sind.

2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.

Für die Bestellung von Brandschutzbeauftragten gelten folgende Kennzahlen:
In Betrieben der Industrie:Brandrisiko
Beurteilung nach den Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstellen mit Feuerlöschern - BGR 133
Bestellung von Brandschutzbeauftragten
Industrie, Handwerk, Lagerung und ähnliche Betriebegering250
 mittel175
 groß100
In Betrieben der Verwaltung, Dienstleistung,
sowie des Handels und Verkaufs:
  
Bürobetriebe, Verwaltungen u.Ä.,
in denen sich vorwiegend ortskundige Personen aufhalten
 400
Hotels, Gaststätten, Versammlungsstätten, Geschäfts- und Warenhäuser, schulische Einrichtungen u.Ä.,
in denen sich überwiegend ortsunkundige Personen aufhalten
 250
Krankenhäuser, Heime u.Ä.,
in denen sich hilfsbedürftige und/oder Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten
 100
ab durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen

 

Weiter führende Informationen:

18.1 Unfallverhütungsvorschriften

  • "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
  • "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8)
  • "Gase" (BGV B6) außer Kraft gesetzt, siehe BGR 500
  • "Sauerstoff" (BGV B7) außer Kraft gesetzt, siehe BGR 500
  • "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" (BGV D1) außer Kraft gesetzt, siehe BGR 500
  • "Arbeiten an Gasleitungen" (BGV D2) außer Kraft gesetzt, siehe BGR 500
  • "Schwimmende Geräte" (BGV D21)
  • "Trockner für Beschichtungsstoffe" (BGV D24) außer Kraft gesetzt, siehe BGR 500
  • "Verarbeiten von Beschichtungsstoffen", siehe BGR 500
  • "Fahrzeuge" (BGV D29)
  • "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34)

18.2 BG-Regeln, BG-Informationen und BG-Grundsätze

  • "Explosionsschutz – Regeln (EX-RL)" (BGR 104) evtl. Ersatz durch TRBS 2152 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines"
  • "Vermeidung der Gefahren von Staubbränden und Staubexplosionen beim Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium und seinen Legierungen" (BGR 109)
  • "Behälter, Silos und enge Räume" (BGR 117-1)
  • "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" (BGR 132)
  • "Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" (BGR 133)
  • "Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Sauerstoff verdrängenden Gasen" (BGR 134)
  • "Fahrzeug-Instandhaltung" (BGR 157)
  • "Umgang mit Magnesium" (BGR 204)
  • "Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" (BGR 232)
  • "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500 )
  • "Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz – Einsatz und Betrieb" (BGI 518)
  • "Fassmerkblatt (BGI 535)
  • "Brandschutz bei Schweiß- und Schneidarbeiten" (BGI 563)
  • "Lösemittel" (BGI 621)
  • "Gefahren durch Sauerstoff" (BGI 644)
  • "Lackierräume und -einrichtungen – Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb" (BGI 740)
  • "Organische Peroxide" (BGI 752)
  • "Elektrostatisches Beschichten" (BGI 764)
  • "Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten" (BGI 847)
  • "Sicherheitseinrichtungen beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen" (BGI 888)
  • "Maschinen der Zerspanung" (BGI 5003)

18.3 DIN-Normen

  • DIN 4066 "Hinweisschilder für die Feuerwehr"
  • DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen"
  • DIN 4844 "Sicherheitskennzeichnung; Begriffe, Grundsätze und Sicherheitszeichen"
  • DIN 14 095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen"
  • DIN 14 096 "Brandschutzordnung"
  • DIN EN 1568 "Schaummittel"
  • DIN 14 406 Teil 4 "Tragbare Feuerlöscher, Instandhaltung"
  • DIN 14 489 "Sprinkleranlagen"
  • DIN 14 493 "Ortsfeste Schaum-Löschanlagen"
  • DIN 14 494 "Sprühwasser-Löschanlagen, ortsfest, mit offenen Düsen"
  • DIN 14 497 "Kleinlöschanlagen"
  • DIN 14 675 "Brandmeldeanlagen; Aufbau"
  • DIN 18 230 "Baulicher Brandschutz im Industriebau"
  • DIN EN 2 "Brandklassen"
  • DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher"
  • DIN EN 54 "Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen"
  • DIN EN 615 "Löschmittel; Löschpulver"
  • DIN EN 1127-1 "Maschinensicherheit; Explosionsschutz"
  • DIN EN 13 478 "Sicherheit von Maschinen – Brandschutz"