Erste Hilfe BG anerkannt.

Ersthelferschulungen gemäß BGG 948

Herzlich willkommen im Ausbildungsbereich für Ersthelfer.

Hier finden Sie unser flexibles und
kostenloses Angebot. Wir sind von der Berufsgenossenschaft ermächtigt, Ersthelfer zu qualifizieren.

BG Mitglieder und Behörden vertrauen uns,
von Anfang an haben wir mit Freundlichkeit und Kompetenz im SERVICE und unseren lebhaften Kursen überzeugt.

referenzen


Über alle Ansprüche hinaus stehen Ihnen bei uns ausschließlich examinierte und pädagogisch qualifizierte Rettungsassistenten und Experten, als Ansprechpartner und Lehrgangsleiter zur Seite.

Qualität ist uns wichtig, in unseren Kursen möchten wir uns mit Ihnen auf Notfälle vorbereiten und Ihnen die nötige Handlungssicherheit vermitteln, um Notfälle bewältigen zu können. Wir unterrichten aus der Praxis für die Praxis, mit Spaß an der Thematik.


Wir freuen uns auf Sie und hoffen Sie schon bald zu unseren sehr zufriedenen Kunden zählen zu können, wer z. B. noch so zufrieden ist, sehen Sie hier:


Kurse buchen:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Für eine Schulungen in unseren oder Ihren Räumen, finden Sie hier alle erforderlichen Formulare mit Ausfüllhilfe.

Bitte beachten: dieses Formular, muss mindestens 36 Stunden vor Lehrgangs-beginn, via Email oder Fax bei uns eintreffen, damit wird den Kurs, direkt mit Ihrer BG abrechnen können.

Anmeldeformular PDF
Berufsgenossenschaft
  Anmeldeformular
Unfallkasse Nord
faxformPinhuin ukkita
     
     
     

Wünschen Sie keinen Kurs in Ihren Räumen, besuchen Sie doch einfach unsere offenen Kurse, jeden Tag und ohne Voranmeldung!


Wir schreiben SERVICE groß::::::::::::::::::::::::::::::::::
- wir sind passionierte Profis im Bereich der Aus- und Fortbildung,
- wir versprechen Ihnen, der beste Anbieter zu sein,
- wir bieten Ihnen absolute Termintreue und richten uns ganz nach Ihnen,
- wir bearbeiten Anfragen in Rekordzeit,
- wir sind an sieben Tagen in der Woche für Sie erreichbar,
- wir erinnern Sie an die nächste Fortbildung,
- wir sind sehr flexibel und bieten Ihnen Lösungen auch in kürzester Zeit,
- wir sind bundesweit für Sie da und können Sie auch national betreuen,
- wir stehen für aktuelle und solide Lehraussagen,
- wir sind da, wo und wann Sie wünschen, egal wo und egal wann!

- Sie sprechen bei uns immer mit einem Entscheidungsträger,
- Sie sparen wertvolle Zeit, weil Sie uns ganz einfach buchen,
- Sie können sich Tag und Uhrzeit frei aussuchen, wir realisieren Ihre Idee,
- Sie können sich mit uns sehen lassen, fachlich und optisch,
- Sie erhalten die neuesten Lehraussagen,
 
Und wenn Ihnen hier etwas fehlt, dann teilen Sie es uns mit, wir nehmen Ihre Idee auf: Info@ten-Y.de


Kurse besuchen::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Haben Sie weniger als zehn zu schulende Mitarbeiter, oder möchten Sie Ihre Mitarbeiter flexibel an verschiedenen tagen schulen, dann besuchen Sie einfach unsere offenen Kurse, jeden Tag und ohne Voranmeldung. Formular nicht vergessen...


Erste Hilfe Training*::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Sie haben innerhalb der letzten 24 Kalendermonate eine zweitägige Erste Hilfe Grundausbildung absolviert? Dann besuchen Sie ein Erste Hilfe Training. Sie erhalten ein Zertifikat, in dem Ihnen 6 Zeitstunden bzw. 8 Unterrichtseinheiten bestätigt werden.
Kurse Vormittags Nachmittags
Montag:     15:00 Uhr
Dienstag:     15:00 Uhr
Mittwoch:   9:00 Uhr    15:00 Uhr
Donnerstag:     15:00 Uhr
Freitag:     15:00 Uhr
Samstag:   11:00 Uhr   11:00 Uhr
Sonntag:     13:00 Uhr
* Erste Hilfe Training und Teil 1 der Erste Hilfe Grundausbildung.


Erste Hilfe Aufbaulehrgang*:::::::::::::::::::::::::::::::::::
Sie haben keinen Nachweis über eine Erste Hilfe Grundausbildung aus den letzten 24 Kalendermonaten? Dann besuchen Sie erst Teil 1 und im Anschluss den zweiten Teil. Sie erhalten ein Zertifikat, in dem Ihnen 12 Zeitstunden bzw. 16 Unterrichtseinheiten bestätigt werden.
Jeden 1. Donnerstag:   9:00 Uhr
Jeden Sonntag   9:00 Uhr
*Erste Hilfe Aufbaulehrgang und Teil 2 für die Erste Hilfe Grundausbildung.


Veranstaltungsort:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Hamburg Hauptbahnhof - Innenstadt,
Steintorwall 4  20095 Hamburg.


Wichtige Downloads:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Jeder Ersthelfer muss mit einer offiziellen Ernennungsurkunde zum Ersthelfer ernannt werden und jede Erste Hilfe muss dokumentiert werden, hierfür finden Sie hier kostenlos, weitere wichtige Formulare.

BG Ernennungsurkunde BG Verbandbuch BG Erste Hilfe Buch
ernennungsurkunde_ten verbandbuch_ten Erste Hilfe Buch



Die Berufsgenossenschaft:::::::::::::::::::::::::::::::::::

Auszüge aus der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1

§ 24 Erste Hilfe

 

Allgemeine Pflichten des Unternehmers

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.

 

(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.

 

(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Verletzte sachkundig transportiert werden.

 

(5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass den Versicherten durch berufsgenossenschaftliche Aushänge oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht

werden. Die Hinweise und die Angaben sind aktuell zu halten.

 

(6) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.

 

(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüssegeschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird.

 

(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass unter Berücksichtigung der betrieblichenVerhältnisse Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereit gehalten werden.

 




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